Theresienplatz 26
94315 Straubing
Telefon 09421 / 186 29 29
Telefax 09421 / 186 29 27
E-Mail: praxis@mkg-straubing.de
Mo: | 8.00 - 14.00 und 15.00 - 17.00 |
Di: | 8.00 - 14.00 und 15.00 - 17.00 |
Mi: | 8.00 - 14.00 |
Do: | 8.00 - 14.00 und 15.00 - 17.00 |
Fr: | 8.00 - 13.00 und 14.00 - 16.00 |
sowie nach Vereinbarung
Zu viel Säuren in Nahrungsmitteln (diese werden zum Beispiel meist künstlichen Getränken zugesetzt oder als Konservierungsstoff verwendet) können den Zähnen stärker schaden als Zucker.
Kühlen Sie den Bereich der Operation gut mit einem feuchten Tuch, nicht mit Eis. Schonen Sie sich, und vermeiden Sie jede Anstrengung. Ruhen Sie nach der Operation mit erhöhtem Oberkörper.
Sollte unsere Praxis nach einem operativen Eingriff nicht geöffnet sein (Wochenende, Feiertag), suchen Sie bei folgenden Fällen bitte den zahnärztlichen Notfalldienst auf:
Pochender Schmerz im Rhythmus des Herzschlages.
Ausgebrochene Milchzähne werden in der Regel nicht wiedereingesetzt. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob es sich bei einem Zahn um einen Milchzahn handelt, verfahren Sie bitte wie bei einem bleibenden Zahn.
Bleibende Zähne:
Ein Zahn, der samt seiner Wurzel ausgebrochen ist, sollte am besten in einer Zahnrettungsbox (in der Apotheke erhältlich) transportiert werden (bis zu 24 Stunden). Ist keine Rettungsbox verfügbar, ist es vorteilhaft, den Zahn in H-Milch einzulegen.
Der Zahn darf nicht austrocknen, jede Minute in der Trockenheit schadet! Er sollte möglichst nicht an der Wurzel, sondern nur an der Krone berührt und auf keinen Fall desinfiziert oder gar abgewaschen werden.
Suchen Sie so bald wie möglich einen Zahnarzt auf: In vielen Fällen kann ein Zahn wieder eingepflanzt werden!
Ist ein Zahn abgebrochen und im Zahn ein rotes Pünktchen sichtbar, oder der Zahn hat einen Schlag abbekommen und ist extrem druckempfindlich, sollte möglichst sofort der Zahnarzt aufgesucht werden.
Ist das abgebrochene Stückchen klein, kein rotes Pünktchen sichtbar und der Zahn schmerzt nicht, oder nur bei Kälte (Luftzug, kaltes Wasser), so ist es kein „Notfall" und Sie können mit dem Zahnarztbesuch gegebenenfalls auch warten (z.B. am Wochenende oder im Urlaub).